Hinweise zur Rolle der IVBV in juristischen Auseinandersetzungen


Leider kommt es im Umfeld der Anwendung der MKH manchmal auch zu Konflikten. Diese können beispielsweise entstehen, wenn nach einer Versorgung mit Prismenbrillen, die zunächst zu einer Besserung führten, Beschwerden wieder aufflammen und der Betroffene verunsichert ist. Verständlicherweise holt er dann eine Zweitmeinung ein, die manchen zu einem völligen Umschwenken bezüglich seiner Haltung zur Prismenbrille bewegt. In einigen Fällen kam es in der Folge sogar zu juristischen Auseinandersetzungen, z.B. wenn ein Klient die Kosten für eine bereits angefertigte Prismenbrille zurückfordert.

Darüber hinaus gibt es einen lang anhaltenden Streit zwischen den berufsständischen Vertretungen der Augenheilkunde und der Augenoptik/Optometrie über die Frage, ob Augenoptiker/Optometristen überhaupt zur Bestimmung von Fehlsichtigkeiten und insbesondere zur Bestimmung von Prismenbrillen berechtigt seien. Bitte beachten Sie die dazu bereitgestellten Urteile und Kommentare.

So sehr die IVBV sich auch der Förderung der MKH verschrieben hat und dies durch Fortbildung und Aufklärung vielerorts leistet, so eindeutig ist allerdings auch, dass die IVBV eine fachwissenschaftliche Vereinigung ist, die allen mit dem Sehen beschäftigten Berufsgruppen offen steht, also Augenoptikern, Augenärzten, Kinderärzten, Lehrern, Logopäden, Orthoptistinnen usw.. Daher wird sich die IVBV in berufspolitisch motivierten Auseinandersetzungen zwischen diesen Berufsgruppen strikt neutral verhalten. Sollte ein IVBV-Mitglied wegen der Ausübung der MKH juristisch angegriffen werden, so muss die juristische Unterstützung primär durch die berufsständische Vertretung des angegriffenen Mitglieds erfolgen - bei Augenoptikern also beispielsweise durch den Zentralverband der Augenoptiker.

Wenn der Berufsverband bzw. dessen Anwälte dann im Verfahren ein fachliches Gutachten benötigen, dann steht dafür sicher auch die IVBV mit ihrem gesamten Fachwissen zur Verfügung. IVBV-Mitglieder, die wegen ihrer Ausübung der MKH juristisch angegriffen werden, sollten sich also zunächst an Ihren Berufsverband wenden, zumal dieser - im Gegensatz zur IVBV - über eine eigene Rechtsabteilung und über umfangreiche Erfahrungen aus früheren diesbezüglichen Prozessen verfügt.

Eine Erklärung der IVBV zu dieser Problematik finden Sie auch hier (NOJ 6/1999).

Sorgfältige Aufklärung vermeidet Verunsicherungen

Solche stets unerfreulichen Auseinandersetzungen sind wohl am ehesten zu vermeiden, wenn bereits vor Anfertigung einer Prismenbrille der weitere Verlauf incl. aller Eventualitäten mit dem Betroffenen besprochen wird. So sollte beispielsweise darüber aufgeklärt werden, dass Sehbeschwerden durchaus wieder auftreten können und es muss klar sein, wie dann weiter zu verfahren ist. Auch sollte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen werden, dass unter Umständen die Korrektionswerte mehrmals angepasst werden müssen, und dass dies dann jeweils ein Paar neuer Brillengläser erfordert. Niemand wird verunsichert reagieren, wenn genau das eintritt, was ihm zuvor angekündigt wurde.

Die IVBV stellt allen MKH-anwendenden Augenoptikern Klientenerklärungen zur Verfügung, die vom Klienten zu unterzeichnen sind und dem Augenoptiker eine gewisse rechtliche Absicherung geben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Urteile und Kommentare

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich die rechtliche Situation zu verdeutlichen, haben wir einige Urteilstexte und juristische Kommentare zusammengetragen. Diese finden Sie hier.