Hinweise zur IVBV-Seminarorganisation
Mit der Anmeldung zu einem Seminar der Internationalen Vereinigung für Binokulare Vollkorrektion (IVBV) werden folgende Vertragspunkte von beiden Seiten verbindlich anerkannt:
| 1. |
Die Anmeldung zu einem Seminar ist schriftlich erforderlich. |
| 2. |
Die Anmeldung wird mit Begleichung der Rechnung über die Seminargebühr wirksam. |
| 3. |
Wird die Seminargebühr nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel beglichen, behält sich die IVBV vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben. |
| 4. |
Kann ein Seminar aus zwingenden Gründen nicht stattfinden, wird die Seminargebühr unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. |
| 5. |
Im Falle einer Absage seitens des Teilnehmers werden folgende Stornogebühren fällig:
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| 6. |
Gerichtsstand ist Diez. |
| 7. | Sollten einzelne Vertragspunkte unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragspunkte nicht berührt. |